Bevor die neuen Rundenwettkämpfe starten gibt es Abgabefristen für Vereins-Ummeldungen. Diese Liegen für Ummeldungen vom Schützenverein zum Schützengau am 15.08. des laufenden Jahres und für den Schützengau zum BSSB am 01.09. des laufenden Jahres.
Diese Termine geben vor, das die ZMI Meldung spätestens am 15.08. vom Verein eingetragen sein muss – dann liegt sie dem Gau vor. Für die Freigabe und Weitermeldung hat der Schützengau dann bis zum 01.09. Zeit.
Wichtig ist, dass sich diese Termine nur auf Ummeldungen zwischen den Vereinen, also auf laufende Mitgliedschaften beziehen.
Tritt ein Mitglied neu in den Verein ein, ist es von diesen Meldeterminen zu den Gaumeisterschaften nicht betroffen. Ein Schütze der z. B. im Oktober neu in einen Verein eintritt (Achtung, kein Zweitverein) ist im Januar natürlich zu den Gaumeisterschaften startberechtigt. Nicht so verhält es sich bei den Rundwettkämpfen, hier muss der Schütze bis zum kommenden Jahr warten.
Was hat es mit den Meldezeiten für die Rundenwettkampfplanung auf sich?
Posted on 24.08.2023